Energieausweis prüfen: Ist er gültig und plausibel?
Sie haben einen Energieausweis vom Verkäufer oder Vermieter bekommen, oder Ihr eigener ist ein paar Jahre alt? Geben Sie ein, was darin steht. Wir prüfen die Angaben gegen das Gesetz und das amtliche 3D-Gebäudemodell und sagen Ihnen, wo wir den Ausweis anders sehen – als zweites Paar Augen, kostenlos und ohne Anmeldung.
Stand: · Grundlage: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
1. Das Haus
Die Adresse steht auf Seite 1. Mit ihr vergleichen wir den Ausweis mit dem amtlichen 3D-Modell; ohne sie prüfen wir nur seine Angaben.
2. Was im Ausweis steht
Tippen Sie ab, was Sie finden. Jede Angabe ist freiwillig; je mehr, desto mehr können wir prüfen.
Angekreuzt unten auf Seite 1.
Oben auf Seite 1.
Oben auf Seite 1, zum Beispiel NW-2024-001234567.
Seite 1, bei den Gebäudedaten.
Seite 1, bei den Gebäudedaten.
Seite 1, bei den Gebäudedaten.
Der Wert über der Farbskala, beim Verbrauchsausweis auf Seite 3, beim Bedarfsausweis auf Seite 2.
Seite 1, „Wesentliche Energieträger für Heizung“. Bei einer Wärmepumpe steht dort Strom.
Die Klasse, auf die der Pfeil an der Farbskala zeigt.
Was wir uns ansehen
- Gültigkeit: Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3).
- Ausweisart: Bis Ende 2026 brauchten Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 in der Regel einen Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3); seit 2027 genügt für reine Wohngebäude ein Verbrauchsausweis (§ 82 Abs. 1).
- Registriernummer: Jeder Ausweis seit dem 1. Mai 2014 trägt eine Nummer des DIBt im Format Land-Jahr-Nummer (§ 98); wir prüfen Format, Bundesland und Jahr.
- Effizienzklasse: Sie ergibt sich allein aus dem Kennwert in kWh je m² und Jahr (§ 86, Anlage 10).
- Kennwert: Wir vergleichen ihn mit dem, was Häuser dieses Baujahrs üblicherweise verbrauchen, mit Wärmepumpe oder mit Gas, Öl, Fernwärme und Holz.
- Nutzfläche und Wohnungen: Wir vergleichen sie mit der Größe des Hauses im amtlichen 3D-Gebäudemodell. Ein Ausweis gilt für das ganze Gebäude, auch wenn nur eine Wohnung verkauft wird (§ 79 Abs. 2).
Was die Prüfung nicht kann
- Ob ein Ausweis echt ist, kann nur sein Aussteller bestätigen. Ein öffentliches Register der Registriernummern gibt es nicht; die Länder kontrollieren Ausweise stichprobenartig (§ 99).
- Kennwert und Fläche vergleichen wir mit Erfahrungswerten und einer Schätzung aus dem 3D-Modell. Weicht etwas ab, ist das ein Grund nachzufragen, kein Beweis für einen Fehler.
- Die Prüfung läuft in Ihrem Browser: Was im Ausweis steht, schicken wir an keinen Server. Für das 3D-Modell suchen wir nur die Adresse.
Kurz beantwortet
Wie erkenne ich, ob ein Energieausweis gültig ist?
Am Datum „Gültig bis“ oben auf Seite 1. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3). Früher ungültig wird er nur, wenn nach Änderungen am Haus ein neuer Bedarfsausweis ausgestellt werden muss.
Kann ich die Registriernummer beim DIBt überprüfen lassen?
Nein, ein öffentliches Register der Registriernummern gibt es nicht. Wir prüfen, ob die Nummer das richtige Format hat und Bundesland und Jahr zum Ausweis passen. Ob sie wirklich vergeben wurde, kann der Aussteller belegen; er steht mit Namen und Anschrift auf dem Ausweis.
Der Ausweis kommt mir falsch vor. Was kann ich tun?
Fragen Sie den Verkäufer oder Vermieter und den Aussteller, worauf die Angaben beruhen. Wer verkauft oder vermietet, muss einen gültigen Ausweis vorlegen und übergeben (§ 80 Abs. 4 und 5). Stimmt Ihr eigener Ausweis nicht, kann der Aussteller ihn berichtigen; sonst hilft ein neuer.
Warum zeigt mein Haus im Ausweis eine schlechtere Klasse als erwartet?
Oft ist die Nutzfläche zu klein angesetzt, zum Beispiel nur eine Wohnung statt des ganzen Hauses. Dann fällt der Kennwert je Quadratmeter zu hoch aus. Beim Verbrauchsausweis zählt außerdem, wie die Bewohner geheizt haben.
Was kostet die Prüfung?
Nichts. Sie brauchen kein Konto und laden nichts hoch; Sie tippen nur ab, was im Ausweis steht.
Verbrauchsausweis online, ohne Termin vor Ort
Für Wohngebäude – bis Ende 2026 auch für Nichtwohngebäude wie Büro, Laden oder Praxis und für gemischt genutzte Gebäude: Adresse eingeben, vorausgefüllte Angaben bestätigen, Heizkostenabrechnungen abfotografieren. Ihr Ergebnis sehen Sie sofort, und ob der Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude zulässig ist, sehen Sie vor der Bestellung.
- Prüfung und Unterschrift durch einen Energieberater
- DIBt-Registriernummer
- Energieausweis als PDF, 10 Jahre gültig
- Modernisierungsempfehlungen für Ihr Gebäude
- Bezahlen per Rechnung mit Klarna, PayPal, Lastschrift, Kreditkarte, Apple Pay oder Google Pay
- Voller Betrag zurück, wenn kein Ausweis ausgestellt werden kann
89 € inkl. MwSt.
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