Energieeffizienzklasse: Was A+ bis H im Energieausweis bedeuten

Die Energieeffizienzklasse fasst den Energiekennwert eines Wohnhauses in einem Buchstaben zusammen, von A+ bis H. Sie ergibt sich unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf je Quadratmeter Nutzfläche und muss in Immobilienanzeigen genannt werden.

Stand: · Grundlage: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Auf einen Blick

  • Im Energieausweis eines Wohngebäudes steht eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H (§ 86 Abs. 1).
  • Die Klasse ergibt sich unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf in Kilowattstunden je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr (§ 86 Abs. 2).
  • Klasse A+ steht für höchstens 30, Klasse D für höchstens 130 und Klasse H für mehr als 250 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr.
  • Beim Verbrauchsausweis hängt die Klasse auch davon ab, wie die Bewohner heizen; beim Bedarfsausweis nicht.
  • Immobilienanzeigen für Wohngebäude nennen die Energieeffizienzklasse, wenn ein Energieausweis vorliegt (§ 87).

Woraus die Klasse entsteht

Jeder Energieausweis eines Wohngebäudes gibt eine Energieeffizienzklasse an (§ 86 Abs. 1). Sie ergibt sich unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf (§ 86 Abs. 2): der Energie für Heizung und Warmwasser, die im Haus ankommt, in Kilowattstunden je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr.

Die Klassen im Überblick

Die Grenzen legt Anlage 10 des Gesetzes fest:

  • A+: bis 30 kWh je m² und Jahr
  • A: bis 50 kWh je m² und Jahr
  • B: bis 75 kWh je m² und Jahr
  • C: bis 100 kWh je m² und Jahr
  • D: bis 130 kWh je m² und Jahr
  • E: bis 160 kWh je m² und Jahr
  • F: bis 200 kWh je m² und Jahr
  • G: bis 250 kWh je m² und Jahr
  • H: mehr als 250 kWh je m² und Jahr

Verbrauch oder Bedarf: warum die Klasse abweichen kann

Beim Verbrauchsausweis beruht die Klasse auf dem tatsächlichen Verbrauch. Wer sparsam heizt, verbessert sie; ein Haushalt, der es gern warm hat, verschlechtert sie. Zwei gleich gebaute Häuser können deshalb verschiedene Klassen haben.

Beim Bedarfsausweis beruht die Klasse auf einer Berechnung unter einheitlichen Annahmen. Sie hängt nicht davon ab, wer im Haus wohnt.

Mehr dazu: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Welcher Energieausweis passt? →

Endenergie: warum die Heizung so viel ausmacht

Die Klasse misst die Endenergie, also Gas, Öl, Holz, Fernwärme oder Strom, so wie sie ins Haus geliefert werden. Eine Wärmepumpe gewinnt einen großen Teil ihrer Wärme aus Luft, Erde oder Wasser; als Endenergie zählt nur ihr Strom. Häuser mit Wärmepumpe landen deshalb oft mehrere Klassen weiter vorn als vergleichbare Häuser mit Öl- oder Gasheizung.

Die Klasse in der Immobilienanzeige

Wird ein Wohnhaus oder eine Wohnung in kommerziellen Medien zum Verkauf oder zur Miete angeboten und liegt ein Energieausweis vor, gehört die Energieeffizienzklasse in die Anzeige (§ 87).

Bis 31. Dezember 2026 und für Ausweise, die vor 2027 ausgestellt wurden, sind die Pflichtangaben:

  • die Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • den Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch des Gebäudes
  • die wesentlichen Energieträger für die Heizung
  • bei Wohngebäuden das Baujahr und die Energieeffizienzklasse
Ab 1. Januar 2027

Für Ausweise, die ab dem 1. Januar 2027 ausgestellt werden, gehören in die Anzeige: ob der Ausweis nach § 81 (Bedarf) oder § 82 (Verbrauch) ausgestellt wurde, sein Ausstellungsdatum, der Jahres-Primärenergiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, die Energieeffizienzklasse, das Baujahr und die wesentlichen Energieträger für die Heizung (§ 87). Für ältere Ausweise bleibt es bei den bisherigen Angaben (§ 112 Abs. 3).

Mehr dazu: Energieausweis beim Verkauf: Was Verkäufer wissen müssen →

Was 2027 neu ist

Ab 1. Januar 2027

Brennstoffe werden mit ihrem Brennwert berücksichtigt (§ 82 Abs. 2). Bei Gas-, Öl- und Holzheizungen fällt der Endenergieverbrauch dadurch für dieselbe verheizte Menge etwas höher aus als bisher. Die Grenzen der Klassen bleiben gleich (Anlage 10).

Ausweise, die vor 2027 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig (§ 79 Abs. 3) und zeigen weiter ihre bisherige Klasse.

Mehr dazu: Energieausweis 2027: Was sich ab 1. Januar ändert →

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Energieeffizienzklasse hat mein Haus?

Das steht in seinem Energieausweis. Sie ergibt sich aus dem Endenergieverbrauch oder -bedarf je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr (§ 86 Abs. 2): bis 30 kWh ist es A+, bis 130 kWh D, über 250 kWh H.

Warum hat das Nachbarhaus eine andere Klasse, obwohl es gleich gebaut ist?

Beim Verbrauchsausweis hängt die Klasse vom tatsächlichen Verbrauch ab, also auch davon, wie die Bewohner heizen. Zwei gleiche Häuser können deshalb verschiedene Klassen haben.

Muss die Energieeffizienzklasse in die Anzeige?

Ja, bei Wohngebäuden, wenn beim Aufgeben der Anzeige ein Energieausweis vorliegt (§ 87).

Verbessert eine neue Heizung die Klasse?

Oft, weil die Klasse an der Endenergie hängt. Ein Verbrauchsausweis zeigt die neue Heizung aber erst, wenn ihre Abrechnungen den nötigen Zeitraum abdecken; ein Bedarfsausweis zeigt sie sofort.

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