Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Das gilt für Verbrauchs- und Bedarfsausweise gleichermaßen und ändert sich auch mit den neuen Regeln ab 2027 nicht. Früher ungültig wird er nur, wenn nach Änderungen am Haus ein neuer Bedarfsausweis ausgestellt werden muss.

Stand: · Grundlage: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Auf einen Blick

  • Ein Energieausweis wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt (§ 79 Abs. 3), egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.
  • Er verliert seine Gültigkeit früher, wenn nach Änderungen am Gebäude ein neuer Bedarfsausweis ausgestellt werden muss (§ 79 Abs. 3, § 80 Abs. 2).
  • Der Ausweis gehört zum Gebäude, nicht zum Eigentümer; ein Verkauf ändert an seiner Gültigkeit nichts.
  • Ausweise, die vor 2027 ausgestellt wurden, können bis zu ihrem Ablauf weiter verwendet werden.
  • Einen abgelaufenen Ausweis müssen Sie erst ersetzen, wenn Sie verkaufen, vermieten oder – ab 2027 – einen Mietvertrag verlängern.

Zehn Jahre, für beide Ausweisarten

Ein Energieausweis ist für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen (§ 79 Abs. 3). Das gilt für den Verbrauchsausweis genauso wie für den Bedarfsausweis. Bis wann Ihr Ausweis gilt, steht auf dem Ausweis; ab 2027 muss er Ausstellungs- und Ablaufdatum ausdrücklich nennen (§ 85 Abs. 1 Nr. 3).

Der Ausweis wird für das Gebäude ausgestellt (§ 79 Abs. 2). Wechselt der Eigentümer, bleibt er gültig und kann vom neuen Eigentümer weiter verwendet werden, zum Beispiel für eine spätere Vermietung.

Wann ein Ausweis früher ungültig wird

Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen ausgeführt und dafür Berechnungen für das gesamte Gebäude angestellt, ist anschließend ein neuer Bedarfsausweis auszustellen (§ 80 Abs. 2). Der bisherige Ausweis verliert damit seine Gültigkeit, auch wenn die zehn Jahre noch nicht um sind (§ 79 Abs. 3).

Ab 1. Januar 2027

Ein neuer Bedarfsausweis ist auch fällig, wenn aus einem Wohngebäude durch Änderungen ein Nichtwohngebäude wird (§ 80 Abs. 2).

Andere Modernisierungen lassen die Gültigkeit unberührt. Der Ausweis zeigt dann aber nicht mehr den aktuellen Stand. Wer nach einer Sanierung verkaufen oder vermieten will, kann einen neuen ausstellen lassen, der die Verbesserung zeigt.

Was 2027 für bestehende Ausweise gilt

Die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2027 ändern die Gültigkeitsdauer nicht (§ 79 Abs. 3). Ein Ausweis, der vor 2027 ausgestellt wurde, kann bis zu seinem Ablauf weiter verwendet werden. Für Anzeigen mit einem solchen Ausweis legt das Gesetz eigens fest, welche Angaben hineingehören (§ 112 Abs. 3).

Mehr dazu: Energieausweis 2027: Was sich ab 1. Januar ändert →

Ausweis abgelaufen – was nun?

Ein abgelaufener Ausweis muss nicht sofort ersetzt werden. Einen neuen brauchen Sie, wenn Sie verkaufen, vermieten, verpachten oder – ab 2027 – einen solchen Vertrag verlängern und für das Gebäude kein gültiger Ausweis mehr vorliegt (§ 80 Abs. 3).

Läuft Ihr Ausweis bald ab und steht ein Verkauf oder eine Vermietung an, bestellen Sie den neuen besser rechtzeitig: Er muss spätestens bei der ersten Besichtigung vorliegen.

Für ein älteres Haus mit weniger als fünf Wohnungen, das bisher einen Bedarfsausweis brauchte, genügt ab dem 1. Januar 2027 ein Verbrauchsausweis – wenn es ausschließlich zum Wohnen genutzt wird und Verbrauchsdaten aus zwei Jahren vorliegen.

Mehr dazu: Energieausweis erneuern: So kommen Sie zum neuen Ausweis →

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre (§ 79 Abs. 3), beim Verbrauchsausweis genauso wie beim Bedarfsausweis. Bis wann er gilt, steht auf dem Ausweis.

Wird mein Energieausweis durch die neuen Regeln 2027 ungültig?

Nein. Die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ändert sich nicht. Ein Ausweis, der vor 2027 ausgestellt wurde, kann bis zu seinem Ablauf weiter verwendet werden.

Bleibt der Energieausweis nach dem Verkauf gültig?

Ja. Er wird für das Gebäude ausgestellt, nicht für den Eigentümer. Der Käufer kann ihn bis zum Ablauf weiter verwenden.

Muss ich einen abgelaufenen Energieausweis erneuern?

Nur wenn Sie verkaufen, vermieten oder – ab 2027 – einen Mietvertrag verlängern und kein gültiger Ausweis für das Gebäude mehr vorliegt.

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